Mit dem von uns initiierten und von der SPD Pankow mit Unterstützung der GRÜNEN und LINKEN eingebrachten Antrag in die BVV konnte für unsere Arbeit ein herausragend wichtiger Meilenstein erreicht werden: die Bezirksverordnetenversammlung beschließt mit großer Mehrheit, die Wohngebiete in Wilhelmsruh, Niederschönhausen und Rosenthal für durchgehenden Schwerlastverkehr >7,5t zu sperren.
Zur Drucksache IX-209 der BVV Pankow
Interessanterweise hat keine Partei im gesamten Beratungsverfahren in der BVV die Notwendigkeit dieser Maßnahme in Frage gestellt. Die Diskussion kreiste ausschließlich darum, wie das zu erreichen sei.
Während CDU und SPD initial eine Sperrung über den Weg der StVO bevorzugten, unterstützten die GRÜNEN den Weg der sog. Teileinziehung. Bekanntermaßen sind Sperrungen auf dem Weg der StVO nur sehr schwer zu erreichen, da für jede einzelne Straße eine außergewöhliche Gefahrenlage gerichtsfest nachzuweisen ist. Dies wird zudem häufig beklagt, und zieht sich häufig über viele Jahre hin.
Wir favorisierten von Anfang an die Sperrung mittels der Teileinziehung, die letztlich eine politische Entscheidung ist, welche Verkehrsarten auf eine Straße und in einem Stadtteil überhaupt fahren sollen (Teileinziehung kommt einer Sperrung für eine bestimmte Verkehrsart gleich). Dieser Weg wurde durch ein Rechtsgutachten geprüft; nähere Hintergründe hierzu finden Sie in diesem Artikel.
Als Kompromiss wurde nun im endgültig beschlossenen Antrag eine Prüfung der Teileinziehung vorgesehen, die im Fall der besseren Umsetzbarkeit vorrangig zur Anwendung kommen soll.
Der Antrag umfasst die Straßen:
- Schönhauser Straße (Rosenthal);
- Kastanienallee (Rosenthal);
- Mönchmühler Straße (Rosenthal);
- Friedrich-Engels-Straße (Rosenthal);
- Straße vor Schönholz (Niederschönhausen);
- Germanenstraße (Niederschönhausen);
- Herrmann-Hesse Straße (Niederschönhausen);
- Hauptstraße (Wilhelmsruh & Rosenthal).
Hierdurch entsteht ein ganzes Gebiet (–> Karte), welches für LKW-Verkehr >7,5 Tonnen gesperrt werden soll (siehe hierzu auch unser Konzept des “Kiezgebietes”). Hierbei sollen berechtigte LKW, welche Quelle oder Ziel innerhalb des Gebietes haben, einfahren dürfen (“Anlieger frei”). So sind Ver- und Entsorgungsverkehre gewährleistet, die typischen überregionalen, nationalen oder internationalen Verkehre werden aber auf die dafür lt. Straßenplanung vorgesehenen Straßen umgeleitet (–> blaue Wege auf der Karte, Straßen der Kategorien I nach SenUMVK).
Wie geht es jetzt weiter, was ist zu erwarten ?
Der Antrag betrifft Straßen des übergordneten Netzes für das der Senat die Planungshoheit hat. Die Teileinziehung könnte für Straßen gemäß des o.g. Rechtsgutachtens für die Kategorien II-IV aber sogar ohne Mitwirkung des Senats durch den Bezirk allein teil-eingezogen werden.
Das Bezirksamt wird jedoch versuchen, zuerst Einigkeit mit dem Senat hinsichtlich der Maßnahmen herzustellen. Hier werden durch uns entsprechende Gespräche eingefordert und begleitet. Idealerweise einigen sich Bezirk und Senat auf ein gemeinsames Vorgehen, wonach dann die Umsetzung erfolgen kann.
Sobald es hierzu Neuigkeiten gibt, werden wir erneut berichten.
Hinweis: dieser Artikel wurde zuvor bereits veröffentlicht, aufgrund Datenverlustes aber erneut eingestellt.
Vielen Dank an die Initiatoren und die Macher des Vereins für nachhaltige Verkehrsentwicklung e.V. Die angestrebte Teileinziehung ist eine gute Idee. Zur ( temporären ) Prüfung der Notwendigkeit und Erstellung einer Expertise stellen wir gerne das Obergeschoß unseres Hauses für die Messungen von Lautstärke und Erschütterungen zur Verfügung. Es handelt sich um die Kastanienallee 112. Die Straße davor ist eine alte Dorfstraße, wo der Senat Mitte der 90ziger Jahre mittels ( geringer ) freier Fördermittel versuchte, den Untergrund zu stabilisieren. Leider waren nach ca 200 m die Fördermittel aufgebraucht. Gespräche mit den ausführenden Straßenbauern ergaben, dass die Arbeiten nur als Reparatur zu betrachten seien, ohne Nachhaltigkeit, weil Richtlinien und Normen zum Bau einer Hauptverkehrsstraße nicht zur Anwendung kamen. Spätestens mit der enormen Belastung durch den zunehmenden Schwerverkehr betätigten sich diese Aussagen.
Anzumerken wäre , das die Kastanienallee zwischen Birken allee und Eschenallee ein relativ starkes Gefälle aufweist. Verbunden mit der Engung dieses Abschnittes verleitet es die Kraftfahrer zu erhöhter Geschwindigkeit. Selten halten sich die KfZ an die vorgeschriebenen 30 Kmh. In den 00er Jahren gab es ab und zu Kontrollen, merkwürdigerweise im Teilstück mit der geteilten Fahrbahn, nie in Höhe der Kastanienallee 16 ff. Scheinbar sollten nur die Anwohner besänftigt werden. Wir würden unser Grundstück für die Aufstellung einer stationären Messtation anbieten.
Das wäre großartig! Endlich in der Nacht und am Wochenende etwas mehr Ruhe in Wilhelmsruh! Aber daran glauben kann ich noch nicht! Vielleicht erleben wir es noch!
Es würde die Anwohner und auch die BI der FES Rosenthal freuen, wenn sie in die Gespräche – vor allem mit dem Senat – mit einbezogen werden würden. Schliesslich ist die FES ja immer eine “Ausnahme” wegen der Klassifikation. Die Erschütterungen werden immer stärker; man könnte zu der Erkenntnis kommen, dass der Bürger den staatlichen verantwortlichen Stellen vollkommen gleichgültig ist. Neuerdings nehmen auch die Erschütterungen – ausgelöst durch die M1 – stark zu. Fast täglich steht ein Rep-Wagen der BVG vor Nr. 109 (da ist die Weiche!). Unsere Eingabe an den Petitionsausschuss des Abgeordnetenhaus läuft seit 2018. Nur Zwischenbescheide (der letzte im Sommer 2022). Kein Ergebnis. Auch erneute Schreiben an Senatorin Jarasch(Grüne) von August 2022 + div. Mahnungen= keine Reaktion. Sorry – aber da kann man wirklich nur von Staatsversagen sprechen. AK 21.12.2022