Lärm und Rechte von Anwohnerinnen und Anwohnern

Die Gesetzlichen Rechte von Anwohnerinnen und Anwohnern gegen Verkehrslärm sind prinzipiell folgendermaßen geregelt:

  • Bei neu zu bauenden oder wesentlich zu verändernden Straßen müssen die Grenzwerte der 16. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) eingehalten werden. Diese sind abhängig von der jeweiligen Gebietsklassifikation nach Baunutzungsverordnung (z.B. reines oder allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet, Industriegebiet, (s.u.)).
  • Bei bestehenden Straßen gelten die Grenzwerde der BImSchV nicht verbindlich. Sie sind jedoch als Richtwerte anzusehen und die Grundlage für die gerichtliche Überprüfung von Lärmproblemen. Letztlich muss bei bestehenden Straßen jedoch immer zuerst die zuständige Straßenbehörde vorab  aufgefordert werden, verkehrsbeschränkende Maßnahmen einzuleiten. Tut sie das nicht, kann individuell von AnwohnerInnen gegen den Bescheid geklagt werden. Vor Gericht findet immer eine individuelle Bewertung der jeweiligen Situation vor Ort statt. Zunehmend werden in der Rechtssprechung allerdings die BImSchV-Werte auch für bestehende Straßen als verbindliche Grundlage angesehen, sodass es in zunehmender Weise auch zur einer Anwendung der BImSchV für bestehende Straßen kommt.

Links zu:

Bundesimmissionsschutzgesetz mit Lärm-Grenzwerten

Baunutzungsverordnung (Klassifikation der Gebiete)

Wer sich weitergehend mit der Thematik auseinandersetzen will, kann das Buch “Rechte von Anwohner gegen Autolärm und Autoabgase” von Martin Jänsch und Michael Zschiesche vom Unabhängigen Institut für Umweltfragen erwerben.

Weitere Verweise zu:

Lärmaktionsplanung des Landes Berlin

BUND-Stellungnahme zur Fortschreibung des LAP Berlin 2018 vom 28. Mai 2018 (PDF)

FIS-Broker Berlin: Strategische Lärmkarte Berlin des Senats (rechts die “Strat. Lärmkarten anwählen).

Informationen des Umweltbundesamts zum Thema Lärm (u.a. Grenzwerte)

BUND Berlin: Informationsseite zu Lärm, Links zur Berliner Lärmaktionsplanung und Tempo30

VCD (Verkehrsclub Deutschland) zum Thema Lärm