Tempo 30 in Wohngebieten – hat der Koalitionsvertrag noch eine Bedeutung für Handeln von Politik und Verwaltung ?

Dies ist am Beispiel der Auseinandersetzung in der Schönhauser Straße in Pankow/Rosenthal leicht zu erkennen. Eingaben der Anwohnenden an die Verkehrslenkungsbehörde (VLB) werden repetitiv abgelehnt, und die im Anschluss angeschriebene Senatorin Frau Günther befasst sich gar nicht erst mit der Eingabe, sondern leitet den Vorgang an die Sachbearbeiterin der VLB zurück. Wenn der Senat die Zuständigkeit für Straßen des übergeordneten Netzes beansprucht, muss der Senat für Bürgerinnen und Bürger auch ansprechbar sein, Verantwortung übernehmen und sich erklären.

Im Zusammenhang mit Tempo 30 in Wohngebieten hat nun die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der BVV Pankow einen Antrag auf Verkehrsberuhigung durch Einführung von Tempo 30 in der Hauptstraße in Wilhelmsruh gestellt. Den Antrag finden Sie im Wortlaut hier.

Für die Hauptstraße in Wilhelmsruh ist jedoch ebenfalls nicht der Bezirk, sondern die VLB, dem Senat unterstellt, zuständig. Bislang blieben direkte Bemühungen der Anwohnenden, Tempo 30 auch nur nachts dort einzuführen, ohne Erfolg. Im Antrag heißt es, dass das Bezirksamt sich bei den „zuständigen Stellen“ dafür einsetzen soll.

Diese Forderung entspricht einer Kernforderung von uns und wir begrüßen und unterstützen die Initiative ausdrücklich. Diese Forderung entspricht im Übrigen genau dem, was die Rot-Rot-Grünen Koalitionsparteien bereits im Koalitionsvertrag beschlossen haben ! Hier heißt es u.a.:

  • Lärm mindern: „Dem Verkehrslärm wird die Koalition durch ein Maßnahmenpaket begegnen, zu dem Temporeduzierungen abschnittsweise auch auf Hauptverkehrsstraßen und Autobahnen sowie der lärmmindernde Umbau von Straßen und Bahntrassen gehören.
  • „Die Koalition richtet Geschwindigkeitsbeschränkungen in Wohngebieten ein…“ 
  • „Um die Häufigkeit und Schwere von Unfällen zu reduzieren, wird die Koalition alle rechtlichen Möglichkeiten zur Ausweitung und Neuausrichtung von Tempo 30-Zonen nutzen. Bis 2020 sollen lärmmindernde, zur Mobilitätssicherheit beitragende Tempo 30-Abschnitte auf Hauptverkehrsstraßen geschaffen werden“.

Leider will die Verkehrslenkungsbehörde von den Vorgaben des Koalitionsvertrags nichts wissen oder nichts gehört haben. Eine Kontrolle der Behörde durch die Politik bzw. die Exekutive jedoch auch nicht statt. Es scheint so, dass die Senatsebene für Bürgerinnen und Bürger offenbar unerreichbar ist.

Ferner hat am 12.02.19 hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in Pankow eine kleine Anfrage zur Problematik des Verkehrslärms und des LKW-Verkehrs an das Bezirksamt gestellt. Die Fragen sehen Sie hier. Wir sind gespannt, was das Bezirksamt antwortet.

Wir werden den weiteren Fortgang der Dinge und den Erfolg der Anfragen/Anträge mit Interesse begleiten und beobachten, ob sich auf diesem Wege die Festlegungen des Koalitionsvertrags zu Tempo 30 in Wohngebieten – ausdrücklich auch auf Hauptverkehrsstraßen – umsetzen lassen.

Grundsätzlich ist dies nach unserer Auffassung eine Kernfrage, bei der es um Glaubwürdigkeit von Politik allgemein geht.

Politik und Exekutive müssen ihre Aufsicht über das Handeln der Verwaltung wahrnehmen und die politischen Handlungsleitlinien bei der nachgeordneten Verwaltung durchsetzen. Ferner muss die Exekutive für Bürgerinnen und Bürger ansprechbar sein und Verantwortung übernehmen.