Ziele einer modernen Verkehrspolitik und von Rot-Rot-Grün werden verfehlt – Stellungnahme des Vereins für nachhaltige Verkehrsentwicklung e.V zum Neubau der Kreuzung Straße vor Schönholz/Germanenstraße

Das Bezirksamt Pankow beabsichtigt den Neubau des Straßenzuges Germanenstraße / Straße vor Schönholz in Pankow-Niederschönhausen, welcher ursprünglich im Frühjahr 2019 begonnen werden sollte (–> Seite des Bezirksamts). Hierbei heißt es: Zitat „Die Bedeutung des Straßenzuges erfordert eine Anpassung der Straßenverhältnisse entsprechend dem Verkehrsaufkommen unter Berücksichtigung der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer“.

Wir stellen fest, dass mit dem vorliegenden Ausführungsentwurf genau diese Ziele verfehlt werden. Ferner werden die Vorgaben des Mobilitätsgesetzes nicht eingehalten und die unabdingbar notwendigen verkehrlichen Veränderungen – zu denen sich die Koalition wie auch der Bezirk Pankow mit Ausrufung des Klimanotstandes bekannt hat – verfehlt.

1. Radverkehr

Der vorliegende Entwurf sieht keine durchgehende und sicher zu nutzende Radverkehrsanlage vor. Diese ist nach Vorgaben des Mobilitätsgesetzes jedoch in ausreichender Breite vorzusehen (§43 Abs. 1). Durch die Notwendigkeiten des Klimaschutzes und der gesundheitsverträglichen und nachhaltigen Stadtentwicklung ist von einem deutlichen Zunehmen des Radverkehrs – einschließlich der Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen – auszugehen. Eine ausreichend dimensionierte Radverkehrsanlage ist daher „im Sinne vorausschauender Planung … zu berücksichtigen“ (Mobilitätsgesetz §43 Abs. 2 Satz 1). Ferner sind Radverkehrsanlagen so zu planen, dass „unzulässiges Befahren und halten durch Kraftfahrzeuge unterbleibt (Mobilitätsgesetz §43 Abs. 2 Satz 2).

Die Planung muss daher nach den o.g. Maßgaben angepasst werden. Hierbei sollten ebenfalls Erkenntnisse und Erfahrungen aus anderen Ländern einfließen, die den Radverkehr sicherer machen, wie z.B. das „Schutzinseldesign“[1]. Moderne Radverkehrsplanung erfordert neue Konzepte.

2. Querungshilfen

Zur Ermöglichung der sicheren Querung sind Gehwegsvorstreckungen oder Zebrastreifen vorzusehen in Höhe Str. vor Schönholz Nr. 5, auf Höhe Tuchmacherweg und auf Höhe Vereinssteg. Diese dienen insbesondere der sicheren Querung stark an stark frequentierten Stellen (Supermarkt) bzw. der Querung von Menschen mit Behinderungen (Wohnstätte Träger GIB, Tuchmacherweg 8).

3. Bäume

Es fällt auf, dass in der Straße vor Schönholz an beiden Enden der Planung zahlreiche Bäume ohne Ersatz in unmittelbarer Nähe gefällt werden sollen. Dies wird nicht nur das Ortsbild des Straßenzuges deutlich negativ verändern, sondern widerspricht sämtlichen Vorgaben des Klimaschutzes und des Hitzeschutzes im Zuge des Klimawandels, und der erklärten Politik des Senats und des Bezirks. Die Planung ist dahingehend zu ändern, dass sämtliche Potentiale, in unmittelbarer Nähe Bäume neu zu pflanzen, im Rahmen der Planung ausgeschöpft werden.

4. Verbreiterung der Straße am Abgang zur Klemkestraße

Es gibt keinen offensichtlichen Grund, an der Ecke Klemkestraße / Str. vor Schönholz einen Großteil der bislang dem Fußverkehr bzw. der Gartennutzung durch Anwohnenden gewidmeten Fläche dem Straßenverkehr zuzuschlagen. Eine Einbeziehung von Grundstücken von Anwohnenden sollte zur Vermeidung von Verzögerungen vermieden oder – wenn überhaupt – ausschließlich dem Fuß- oder Radverkehr oder der Neupflanzung von Bäumen dienen.

5. Bushaltestellen

Aus Gründen der Leichtigkeit und Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer sollte die aktuell direkt im Kreuzungsbereich zwischen Abgang Provinz- und Klemkestraße liegende Bushaltestelle des stadtauswärts fahrenden Busses in die Str. vor Schönholz vor den Abgang Provinzstraße verlagert werden. Die Bushaltestelle des stadteinwärts fahrenden Busses verursacht häufig Probleme mit Müll in den Vorgärten. Diese sollte baulich offen gestaltet werden, dass diese von der BSR gut gereinigt werden kann.

5. Tempo 30

Im Kreuzungsbereich westlich der Straße vor Schönholz bzw. am nördlichen Ende des Planungsbereichs besteht eine Wohnbebauung aus Einzel- und Mehrfamilienhäusern. An den Wänden dieser Wohnhäuser gehen aus der strategischen Lärmkarte Berlin bereits Lärmbelastungen von 70dB(A) und teilweise auch über 75dB(A) hervor. Somit werden die Lärmgrenzwerte des Umweltbundesamts selbst für Industriegebiete noch überschritten. Die Weltgesundheitsorganisation geht nach jüngsten Erkenntnissen von chronischen Gesundheitsschäden ab einer Lärmbelastung von 53dB(A) aus[2]. Angesichts der hohen Lärmbelastung durch durchgehenden Pendlerverkehr und Schwerlastverkehr aus den Industriegebieten Reinickendorfs an dieser Kreuzung ist die Planung der Straße als Tempo 30-Straße im Sinne der vorausschauenden Lärmvorsorge ohne Alternative.

Eine Verkehrsplanung, die hierauf keine Rücksicht nimmt, nimmt bewusst die Schädigung der Gesundheit der Anwohnenden Menschen als Kollateralschaden des Verkehrs in Kauf. Die Planung als Tempo 30-Straße dient ferner den Bedürfnissen des Rad- und Fußverkehrs im Hinblick auf die deutliche Erhöhung der gefühlten und tatsächlichen Verkehrssicherheit. Dies erhöht die Attraktivität dieser Verkehrsarten deutlich und steht im Einklang mit den übergeordneten Zielen der Rot-Rot-Grünen Koalition und insbesondere auch zu den Festlegungen des Koalitionsvertrags zu Tempo 30[3].

6. Planfeststellungsverfahren

Es liegen Hinweise vor, dass der Umfang der Veränderungen, die Auswirkungen auf die umgebende Natur und die Anwohnenden sowie die Einbeziehung von Grundstücken von Anwohnenden ein Planfeststellungsverfahren erforderlich machen. Dies sollte vorausschauend auch im Hinblick auf die dann absehbar notwendige Einhaltung der 16. BImSchV geprüft werden.

[1] Aus: Radfahrende schützen – Klimaschutz stärken, Greenpeace e.V., 2018.

[2] LEITLINIEN FÜR UMGEBUNGSLÄRM für die Europäische Region, WHO Regional Office for Europe UN City, Marmorvej 51 DK-2100 Copenhagen, 2018

[3] Koalitionsvereinbarung zwischen Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) Landesverband Berlin und DIE LINKE Landesverband Berlin und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Landesverband Berlin für die Legislaturperiode 2016-2021. Seite 40.

Ein Gedanke zu „Ziele einer modernen Verkehrspolitik und von Rot-Rot-Grün werden verfehlt – Stellungnahme des Vereins für nachhaltige Verkehrsentwicklung e.V zum Neubau der Kreuzung Straße vor Schönholz/Germanenstraße“

  1. Genau wie zuvor sollen sich Fahrräder am Besten vor der ohnehin unübersichtlichen Doppeleinmündung Klemkestr / Provinzstr am Besten auflösen. Oder sich eben für eine der beiden Abbiegespuren entscheiden und sich unter die Kraftfahrzeuge mischen. Ich bin mir sehr sicher, dass die ansässige Verkehrsschule dies den Kindern nicht empfehlen wird – schließlich geht die größere Gefahr nicht vom geraden Streckenzug aus, sondern eben in den Kreuzungsbereichen.
    Dass erneut Bäume für »Radverkehrsanlagen« gefällt werden sollen, finde ich im Gesamtpaket widersinnig. Abermals ist damit nur ein Strich Farbe für einen Schutzstreifen gemeint, der bei Tempo 50 nur begrenzt echte Sicherheit bietet.
    Bei Tempo 30 könnte auch ggf. die Fahrbahn enger werden, um den Platz besser zu nutzen (aber das ist nur eine Vermutung).

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