Koalitionsvertrag: Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen

Auszug aus dem Koalitionsvertrag der rot-rot-grünen Regierung: “Bis 2020 sollen lärmmindernde, zur Mobilitätssicherheit beitragende Tempo-30-Abschnitte auf Hauptverkehrsstraßen geschaffen und in sensiblen Bereichen, wie beispielsweise vor Schulen, vorab schnell umgesetzt werden.”

Die Anwohner der besonders von Lärm durch Pendler- und LKW-Verkehr betroffenen Bezirke sollten auf die Umsetzung dieser Vorgabe bei den zuständigen politischen Vertretern drängen.

Mehr Inormationen zur Verkehrspolitik im Koalitionsvertrag hier.

Ein Gedanke zu „Koalitionsvertrag: Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen“

  1. Anmerkungen aufgrund der aktuellen Urteile zur Feinstaubbelastung: Der geplante Ausbau der Kastanienallee wird weiteren Verkehr anziehen…..gerade auch von großen Dieselfahrzeugen. Deshalb müsste in der aktuellen Planungsphase eine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 kmh für die gesamte Allee verankert werden, so wie es Senatorin Günther postuliert…schon wegen der Schule und der Kinder in den Flüchtlingsheimen. Das hätte Kostenersparnisse zur Folge, da man das gesamte Gebiet zur verkehrsberuhigten Zone erklären und so mehrere teure Ampelanlagen und eine Schildervielfalt einsparen kann.
    Die Urteile zum Fahrverbot für Dieselfahrzeuge von Verwaltungsgerichten mehrerer Großstädte werden auch das anhängige Verfahren in Berlin beeinflussen. Das absehbare Fahrverbot wird sich in zeitnaher Zukunft auch auf Transporter und LKW erstrecken. Bisher ist es den Kommunen freigestellt, einzelne Straßen mit einem Fahrverbot zu belegen. Lezteres sollte für die Kastanienallee beantragt und in der Planung vorweg genommen werden.
    Eine übergeordnete Lösung für den immer noch wachsenden Industrieverkehr im Norden Berlins müsste sich in einer Wiederaufnahme der Diskussion um eine spezielle Verkehrsstrasse durch die Deckelung des Nordgrabens oder zur Nutzung des ehemalien Grenzstreifens wiederfinden….es ist unverständlich, dass sich gerade die Partei der Grünen dagegen ausspricht- hier insbesondere der Staatssekretär Kirchner.
    Die aktuelle Planung berücksichtigt keine Buslinie des ÖPNV, obwohl es früher eine Buslinie gab, obwohl es eine Ost-West Querverbindung ist, obwohl eine mehrzügige Schule ohne Verkehrsanbindung anliegt ( welche erweitert wird ) und ein Flüchtlichsheim mit 500 Bewohnern anliegend im Bau ist. Nachträgliche Bauten von Haltestellen sind kostenintensiv, deswegen sollte man vorher eine Abstimmung mit Verkehrssenatorin Günther anstreben.

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