Radverkehr in Berlin: Projekte gestoppt, Mittel gestrichen, Mobilitätsgesetz geändert

Alle Menschen, die in Berlin gerne Rad fahren, müssen weiter darauf warten, dass in Berlin eine moderne Fahrrad-Infrastruktur gebaut wird.

Die Bilanz der CDU und SPD in den letzten Jahren sieht zusammengefasst so aus:

– Bis auf eine wurden alle Planungen für Rad-Schnellverbindungen beerdigt.

– Bau von Radwegen im Vorrangnetz 2022: 14km, 2023: 14km, 2024: 11km, 2025 10km. Es fehlen noch 821 Kilometer.

– Mittel für Radwegebau von 7,2 Millionen Euro im Jahr 2023 auf 500.000€ gekürzt – in einer Millionenstadt.

Ursprünglich sollte das Rad-Vorrangnetz im Jahr 2030 fertig sein. Bei der bisherigen Geschwindigkeit wird es noch 68 Jahre bis zur Vollendung des Rad-Vorrangnetzes dauern. Mit den Mitteln von 500.000 Euro wohl aber noch eher 100-200 Jahre. 

Aus diesen Fakten kann man den Schluss ziehen, dass ein Bau des Rad-Vorrangnetzes überhaupt nicht mehr beabsichtigt ist.

Dazu passt auch die von der Regierungskoalition derzeit beabsichtigte Änderung des Berliner Mobilitätsgesetzes:

Da aus unserer Sicht der Bau von Radwegen an Hauptverkehrsstraßen der zentrale Punkt des Mobilitätsgesetzes ist (der weitere Effekte auf die generelle Gestaltung von Straßen, Kreuzungen, Flächen an sich nach sich zieht s.u.) bezeichneten wir die geplante Änderung des §43 als „Entkernung“. Der Tagesspiegel schreibt „Koalition streicht zentrale Ziele des Mobilitätsgesetzes“ –> Artikel (keine Bezahlschranke)

Hier noch einmal zusammengefasst die geplante Änderung (den vollständigen Text des §43 vor und nach der Änderung finden Sie am Ende / Anhang dieses Rundbriefes (–>Link zum Antrag in PARDOK):

Bisher hieß es im §43:

“(1) Auf oder an allen Hauptverkehrsstraßen sollen Radverkehrsanlagen mit erschütterungsarmem, gut befahrbarem Belag in sicherem Abstand zu parkenden Kraftfahrzeugen und ausreichender Breite eingerichtet werden.” –>Link

Der neue Text wird um den folgenden Satz ergänzt

“Von der Einrichtung eine Radverkehrsanlage kann ganz abgesehen werden, soweit sie aus örtlichen Gegebenheiten und unter Berücksichtigung des § 25 Absatz 2 nicht sachgerecht eingerichtet werden kann, oder eine qualifizierte alternative Strecken- oder Wegeführung auf Nebenstraßen im unmittelbaren Umfeld vorhanden ist.” –>Beschlussvorlage, Punkt 18

Die geplante Abstimmung am 18. Juni wurde vertagt; die Gründe hierfür sind uns nicht bekannt.

Somit sollen nach den Plänen der CDU und der SPD künftig überall dort, wo es “nicht sachgerecht” sei, Radwege an Hauptverkehrsstraßen entfallen. Dieses Kriterium könnte schon dann zum tragen kommen, wenn dafür Parkplätze wegfallen würden.

Bei der Planung der Kastanienallee in Rosenthal wurde von der CDU im engen Teil zw. Eschenallee und Dietzgenstgraßegleich auf die Einrichtung von Radverkehrsstreifen verzichtet.

Der Radverkehr soll sich dann nach den Wünschen der CDU vor allem in den Nebenstraßen abspielen, wo die Beläge hoprig, die Kreuzungen zugeparkt sind und man kaum voran kommt.

 

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